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Bestattungsinstitut Heimkehr GmbH, Weißenfels (HRB 213534)

Firmendaten

Anschrift
Klosterstr. 39
06667 Weißenfels
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 03443/39430
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 213534
Amtsgericht: Stendal
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Bestattungsinstitut Heimkehr GmbH aus Weißenfels ist im Handelsregister Stendal unter der Nummer HRB 213534 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Bestattungsinstitut Heimkehr GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Bestattungsinstitut Heimkehr GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 17.08.2009
Veränderung

Bestattungsinstitut Heimkehr GmbH, Weißenfels, (Klosterstr. 39, 06667 Weißenfels).Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 80.100,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der ANTEA Bestattungen Gerhardt GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Zeitz und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 80.100,00 EUR. Die ANTEA Bestattungen Gerhardt GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Zeitz (Amtsgericht Stendal HRA 32590) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Bestattungen Gerhardt GmbH mit dem Sitz in Zeitz (vormals: Gerhardt Verwaltungs GmbH, Amtsgericht Stendal HRB 213330) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 14.08.2009 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an den Verschmelzungen beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 03.03.2008
Veränderung

Bestattungsinstitut Heimkehr GmbH, Weißenfels (Klosterstr. 39, 06667 Weißenfels). Bestellt: Geschäftsführer: Gerhardt, Kathrin, Zeitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gerhardt, Uwe, Zeitz, * ‒.‒.‒‒; Gerhardt, Steffi, Zeitz, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 03.11.2006
Veränderung

Bestattungsinstitut Heimkehr GmbH, Weißenfels (Klosterstr. 39, 06667 Weißenfels). Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2006 hat die Umstellung auf Euro, zur Glättung eine Herabsetzung des Stammkapitals um 29,18 EUR und die Erhöhung des Stammkapitals um 3.400,00 EUR auf 54.500,00 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2006 hat weiterhin die Erhöhung des Stammkapitals um 25.500,00 EUR auf 80.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der FRIEDE/Pietät Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Weißenfels und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 80.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gerhardt, Uwe, Zeitz, * ‒.‒.‒‒; Gerhardt, Steffi, Zeitz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die FRIEDE/Pietät Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Weißenfels (Amtsgericht Stendal HRB 213621) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

03.03.2008
Entscheideränderung

Austritt
Herr Uwe Gerhardt
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Frau Steffi Gerhardt
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Kathrin Gerhardt
Geschäftsführer