HRB 441 EC: Bestmann & Bestmann Malereibetrieb GmbH, Osterby, Bünshagen 4, 24367 Osterby. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 12.10.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRA 9136 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 849 RD: Bestmann & Bestmann Malereibetrieb GmbH, Rendsburg, Bünshagen 4, 24367 Osterby. Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Osterby verlegt (Amtsgericht Kiel, HRB 441 EC).
HRB 441 EC: Bestmann & Bestmann Malereibetrieb GmbH, Osterby, Bünshagen 4, 24367 Osterby. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2015 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen des Alleingesellschafters, der das Unternehmen unter der Firma Bestmann & Bestmann Malereibetrieb e. K. mit Sitz in Osterby fortführt, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.