Beteiligungsgesellschaft Friedrich Trier GmbH & Co. KG, Kenn, Gewerbegebiet, 54344 Kenn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.12.2010 nebst Ergänzungsvertrag vom 19.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 27.12.2010 und vom 19.08.2011 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Abspaltung auf die "Hausgemeinschaft Friedrich Trier GmbH & Co. KG" (Amtsgericht Wittlich, HRA 40604) mit Sitz in Kenn übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
54344 Kenn
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Amtsgericht: Wittlich
Rechtsform: GmbH & Co. KG