Beteiligungsgesellschaft Kino Münster mbH, Lübeck(Mühlenbrücke 11, 23552 Lübeck). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die K & P Kino-Beteiligung Münster GmbH (Amtsgericht Lübeck, HRB 06907 HL ) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Beteiligungsgesellschaft Kino Münster mbH, Bad Homburg v.d.Höhe (Mühlenbrücke 11, 23552 Lübeck). Neuer Sitz: Lübeck. Der Sitz ist nach Lübeck (jetzt Amtsgericht Lübeck HRB 7084) verlegt.
Beteiligungsgesellschaft Kino Münster mbH, Lübeck(Mühlenbrücke 11, 23552 Lübeck). Gegenstand: Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, insbesondere einer Beteiligung an der Münstersche Filmtheaterbetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer:; Pawlowski, Michael, * ‒.‒.‒‒, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; War Geschäftsführer:; Lücker, Matthias, * ‒.‒.‒‒, Erzhausen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2002 mit Änderung vom 15.01.2003 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2006 ist der Sitz der Gesellschaft von Bad Homburg v.d.Höhe (AG Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 9850) nach Lübeck verlegt und der Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziff. 2 (Sitz) geändert worden. Ferner ist der Gesellschaftsvertrag durch Beschluss vom 26.10.2006 in § 15 Ziff. 4 (Bekanntmachungen) geändert worden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger..