Beteiligungsgesellschaft der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH, Lüdenscheid (Lennestr. 2, 58507 Lüdenscheid). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Stadtwerke Lüdenscheid Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 15.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Beteiligungsgesellschaft der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH, Lüdenscheid (Lennestr. 2, 58507 Lüdenscheid). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.10.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.10.2005 mit der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRB 3934) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Beteiligungsgesellschaft der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH, Lüdenscheid (Lennestr. 2, 58507 Lüdenscheid). Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Geschäftsjahr) beschlossen.