HRB 3044 BHV: Beteiligungsgesellschaft der Weser-Elbe Sparkasse mbH, Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 24-30, 27568 Bremerhaven. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die IDB Weser-Elbe Sparkasse GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 3593 BHV) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 3044 BHV: Beteiligungsgesellschaft der Weser-Elbe Sparkasse mbH, Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 24-30, 27568 Bremerhaven. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Sparkassen VersicherungsCenter GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 2574 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 3044 BHV: Beteiligungsgesellschaft der Weser-Elbe Sparkasse mbH, Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 24-30, 27568 Bremerhaven. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Wagnisfinanzierungsgesellschaft der Weser-Elbe Sparkasse GmbH mit dem Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 3018 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 3044 BHV: Beteiligungsgesellschaft der Weser-Elbe Sparkasse mbH, Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 24-30, 27568 Bremerhaven. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die KSK Immobilien GmbH mit dem Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 3156 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 3044 BHV: Firma vormals: KSK Beteiligungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 24-30, 27568 Bremerhaven. Beteiligungsgesellschaft der Weser-Elbe Sparkasse mbH. Geschäftsanschrift: Bürgermeister-Smidt-Str. 24-30, 27568 Bremerhaven. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2015 ist die Firma in § 1 (Firma, Sitz) geändert worden.
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