Beteiligungsverwaltungsgesellschaft der SAARLAND Versicherungen mbH, Saarbrücken (Mainzer Straße 32-34, 66111 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2008 mit der Saarland Feuerversicherung Aktiengesellschaft mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 9163) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 09.06.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66111 Saarbrücken
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH