HRB 104790: Bethke & Carfit GmbH, Hungen, Mohastraße 2, 35410 Hungen. Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Fahrzeugaufbereitung sowie der Handel und die Vermittlung von Kraftfahrzeugen aller Art, Leasing bzw. Vermietung sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte aller Art, wie z.B. der Handel mit Ersatzteilen und Zubehör, sowie die Durchführungvon Reparaturen, Wartungs- und Pflegearbeiten sowie Busreisen und Busverkehr für Schulbusse, Nah- und Ferntouristik sowie alle mit Busreisen verbundenen Geschäfte sowie Vermietungen von Bussen und Wohnmobilen.
HRB 104790:CARfit GmbH Fahrzeugreparatur und Pflege, Hungen-Nonnenroth, Heerstraße 4, 35410 Hungen.Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Hungen beschlossen. Neue Firma: Bethke & Carfit GmbH. Neuer Sitz: Hungen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mohastraße 2, 35410 Hungen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Thiel, Michael, Lich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bethke Bustouristik & Reisen UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hungen (Amtsgericht Gießen, HRB 7805) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.