HRB 57565: Bethmann Bank AG, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 1, 60329 Frankfurt am Main. Der Vorstand der Bethmann Bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 57565 und mit eingetragener Geschäftsanschrift Mainzer Landstraße 1, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland, und das Leitungsorgan (Board of Directors) der ABN AMRO Bank N.V. mit satzungsmäßigem Sitz in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter Registernummer 34334259 und mit eingetragener Geschäftsanschrift Gustav Mahlerlaan 10, 1082 PP, Amsterdam, Niederlande, beabsichtigen, die Bethmann Bank AG als übertragende Gesellschaft auf ABN AMRO Bank N.V. als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme grenzüberschreitend zu verschmelzen.Für die beteiligten Gesellschaften werden daher gemäß § 122d Satz 2, 3 Umwandlungsgesetz (UmwG) in Verbindung mit § 10 Handelsgesetzbuch (HGB) die folgenden Angaben bekanntgemacht:Der gemeinsame Verschmelzungsplan betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der Bethmann Bank AG (übertragende Gesellschaft) auf die ABN AMRO Bank N.V. (übernehmende Gesellschaft) ist gemäß § 122d Satz 1 UmwG beim Handelsregister eingereicht worden.Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten GesellschaftenBethmann Bank AGRechtsform: Aktiengesellschaft deutschen RechtsFirma: Bethmann Bank AGSitz: Mainzer Landstraße 1, 60329 Frankfurt am Main, DeutschlandABN AMRO Bank N.V.Rechtsform: Aktiengesellschaft niederländischen Rechts (Naamloze Vennootschap)Firma: ABN AMRO Bank N.V.Sitz: Gustav Mahlerlaan 10, 1082 PP, Amsterdam, NiederlandeRegister, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der EintragungBethmann Bank AGHandelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 57565ABN AMRO Bank N.V.Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter Registernummer 34334259Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden könnenRechte der GläubigerBethmann Bank AGNach § 122j Abs. 1 UmwG ist den Gläubigern der Bethmann Bank AG Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Maßgeblich ist der Zugang der Anmeldung bei der Bethmann Bank AG.Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig nach den Regeln des Zivilprozesses darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Der Rechtsgrund der Forderung, d.h. der der Forderung zugrundeliegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Nach § 122j Abs. 1 UmwG hat die Anmeldung schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder per E-Mail reicht nicht aus.Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Bethmann Bank AG gemäß § 122j Abs. 1 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Glaubhaftmachung bedarf der Schriftform. Die Mittel der Glaubhaftmachung (z.B. Urkunden und die Versicherung an Eides Statt) sind beizugeben.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Bethmann Bank AG gemäß § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach dem Tag dieser Bekanntmachung entstanden sind.Die Bethmann Bank AG wird vollständig auf die ABN AMRO Bank N.V., Amsterdam, Niederlande, verschmolzen werden. Letztere wird damit neue Schuldnerin aller bislang gegen die Bethmann Bank AG bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der grenzüberschreitenden Verschmelzung allein gegen die ABN AMRO Bank N.V. geltend zu machen.ABN AMRO Bank N.V.Gemäß Artikel 2:316 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches können die Gläubiger der ABN AMRO Bank N.V. innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung der Einreichung des gemeinsamen Verschmelzungsplans in einer Zeitung und im Staatsanzeiger beim Bezirksgericht Amsterdam (Rechtbank Amsterdam) im Wege eines begründeten Antrags Einspruch gegen die geplante Verschmelzung einlegen. Das Gericht wird die Klage abweisen, wenn der Gläubiger nicht glaubhaft machen kann, dass die finanzielle Lage der ABN AMRO Bank N.V. nach der Verschmelzung weniger Sicherheit für die Befriedigung seiner Forderung bietet als vor der Verschmelzung und dass die ABN AMRO Bank N.V. keine ausreichende Sicherheit für die Befriedigung der Forderungen des Gläubigers geboten hat.Rechte der MinderheitsgesellschafterBethmann Bank AGBei der Bethmann Bank AG gibt es keine Minderheitsgesellschafter. Die ABN AMRO Bank N.V. ist die alleinige Aktionärin der Bethmann Bank AG. Es sind insoweit keine Angaben erforderlich.ABN AMRO Bank N.V.Das Leitungsorgan der ABN AMRO Bank N.V. hat sich dafür entschieden, über die grenzüberschreitende Verschmelzung nur im Wege eines Beschlusses des Leitungsorgans gemäß Artikel 2:331 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu beschließen. Ein oder mehrere Aktionäre oder Inhaber von Hinterlegungsscheinen für Aktien der ABN AMRO Bank N.V., die mindestens 1/20 des ausgegebenen Aktienkapitals repräsentieren, können jedoch innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung der Hinterlegung des gemeinsamen Verschmelzungsplans beim Handelsregister der niederländischen Handelskammer verlangen, dass eine Hauptversammlung einberufen wird, um über die vorgeschlagene grenzüberschreitende Verschmelzung zu beschließen; in diesem Fall trifft die Hauptversammlung statt des Leitungsorgans die Entscheidung über die grenzüberschreitende Verschmelzung.Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwGUnter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden:Bethmann Bank AGHerr Oliver KörnerMainzer Landstraße 1, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland Telefax: +49 69 2177 3469Frankfurt am Main, den 14. Juni 2022Bethmann Bank AGDer Vorstand
60329 Frankfurt
Bethmannstr. 7 - 9, 60311 Frankfurt
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.debema.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: h: 2.500.000,00 EUR oder mehr
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: AG