Beton-Bau Schrecksbach GmbH, Schrecksbach, Neukirchener Str. 46, 34637 Schrecksbach.Bestellt als Geschäftsführer: Vennemann, Jörg, Bissendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Jakobs, Hermann, Warburg.
Beton-Bau Schrecksbach GmbH, Schrecksbach, Neukirchener Str. 46, 34637 Schrecksbach.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2010 im Wege des Formwechsels in die Beton-Bau Schrecksbach GmbH & Co. KG mit Sitz in Schrecksbach (Amtsgericht Marburg HRA 4493) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Beton-Bau Schrecksbach GmbH, Schrecksbach, Neukirchener Str. 46, 34637 Schrecksbach.Geschäftsanschrift: Neukirchener Str. 46, 34637 Schrecksbach. Prokura erloschen: Möller, Dieter, Industriekaufmann, Schrecksbach, * ‒.‒.‒‒.
Beton-Bau Schrecksbach GmbH, Schrecksbach (Neukirchener Str. 46, 34637 Schrecksbach). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BWB Betonwerk Breuna GmbH mit Sitz in Breuna (Amtsgericht Kassel HRB 12105) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.