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Betonabbruchtechnik Wolter e.K., Alsdorf (HRA 6652)

Firmendaten

Anschrift
Eisenbahnstr. 68
52477 Alsdorf
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02404/93290
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 6652
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: eK
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Betonabbruchtechnik Wolter e.K. aus Alsdorf ist im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRA 6652 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Betonabbruchtechnik Wolter e.K. ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Durchführung sämtlicher Abbrucharbeiten.' Die Betonabbruchtechnik Wolter e.K. weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 14.01.2016
Veränderung

HRA 6652: Betonabbruchtechnik Wolter e.K., Alsdorf, Eisenbahnstraße 68, 52477 Alsdorf. Nicht mehr Inhaber: Wolter, Uwe Erich Kurt, Alsdorf, * ‒.‒.‒‒. Inhaber: Wolter-Nevado Rosa, Maria, Alsdorf, * ‒.‒.‒‒. Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.

Calendar 17.07.2006
Neueintragung

Betonabbruchtechnik Wolter e.K., Alsdorf (Eisenbahnstraße 68, 52477 Alsdorf, Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung sämtlicher Abbrucharbeiten.). Einzelkaufmann. Inhaber: Wolter, Uwe Erich Kurt, Alsdorf, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Betonabbruchtechnik Wolter GmbH mit Sitz in Alsdorf (AG Aachen HRB 6298) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19. Juni 2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 2

14.01.2016
Entscheideränderung
Entscheideränderung
17.07.2006
Entscheideränderung
Registervorgang

Neueintragung 12.07.2006