Betonbau GmbH & Co. KG, Waghäusel, Schwetzinger Str. 19-21, 68753 Waghäusel.Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Schwetzinger Str. 19-21, 68753 Waghäusel. Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Schkeuditz, 04435 Schkeuditz, Geschäftsanschrift: Industriestraße 52, 04435 Schkeuditz; Zweigniederlassung Bockenem, 31167 Bockenem, Geschäftsanschrift: Im Nördemfeld, 31167 Bockenem; Zweigniederlassung Kösching, 85092 Kösching, Geschäftsanschrift: Einsteinstraße 8, 85092 Kösching. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund der Verschmelzungsverträge vom 13.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Gesellschaften mit beschränkter Haftung "Betonbau GmbH", Schkeuditz (Amtsgericht Leipzig HRB 2229), "Betonbau GmbH", Bockenem (Amtsgericht Hildesheim HRB 353) und "Betonbau GmbH", Kösching (Amtsgericht Ingolstadt HRB 274) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
68753 Waghäusel
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH & Co. KG