HRA 7896: Betonbearbeitung Richter e.K., Dresden, Königsbrücker Str. 46, 01099 Dresden. Die Firma ist erloschen.
HRA 7896: Betonbearbeitung Richter e.K., Dresden, Königsbrücker Str. 46, 01099 Dresden. Über das Vermögen des Einzelkaufmanns ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.03.2015, AZ: 532 IN 2384/14, das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 13.01.2016, AZ: 552 IN 2384/14, nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Betonbearbeitung Richter e.K., Dresden, Königsbrücker Str. 46, 01099 Dresden.(Bearbeitung von Beton einschließlich aller artverwandter Tätigkeiten sowie die Durchführung weiterer Baunebenleistungen).Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Königsbrücker Str. 46, 01099 Dresden. Inhaber: Richter, Mathias, Dresden, * ‒.‒.‒‒. Die Betonbearbeitung Richter UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 27844) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit dem Handelsgeschäft des Einzelkaufmanns im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.