HRA 32213: Betonpumpen-Service BKB GmbH & Co. KG, Raßnitz, Gröberssche Straße 26, 06258 Schkopau, Raßnitz. Von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft wird von der Jumbo Betonpumpen Service GmbH & Co. KG ohne Liquidation mit allen Aktiven und Passiven übernommen. Die Firma ist erloschen.
HRA 32213: Betonpumpen-Service BKB GmbH & Co. KG, Raßnitz, Gröberssche Straße 26, 06258 Schkopau, Raßnitz. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Betonpumpen-Service Geschäftsführungs GmbH, Raßnitz (AG Stendal HRB 209627). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft wird von der SCHWENK Betonpumpendienst GmbH & Co. KG ohne Liquidation mit allen Aktiven und Passiven übernommen. Die Firma ist erloschen.
HRA 32213: Betonpumpen-Service BKB GmbH & Co. KG, Raßnitz, Gröberssche Straße 22, 06258 Schkopau (OT Raßnitz). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gröberssche Straße 26, 06258 Schkopau, Raßnitz.
HRA 32213: Betonpumpen-Service BKB GmbH & Co. KG, Raßnitz, Gröberssche Straße 22, 06258 Schkopau (OT Raßnitz). Geschäftsanschrift: Gröberssche Straße 22, 06258 Schkopau (OT Raßnitz). Geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Betonpumpen-Service Geschäftsführungs GmbH, Raßnitz (AG Stendal HRB 209627), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Betonpumpen-Service BKB GmbH & Co. KG, Raßnitz (Gröberssche Straße, 06258 Schkopau (OT Raßnitz)). Die E.R.S. Betonpumpdienst Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Viernheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 62223) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.