Betontechnik Hannover Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sehnde (Hannoversche Str. 28, 31319 Sehnde). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Holcim Beton und Zuschlagstoffe GmbH am 20.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Betontechnik Hannover Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sehnde (Hannoversche Str. 28, 31319 Sehnde). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.02.2007/28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 20.02.2007/28.08.2007 mit der Holcim Beton und Zuschlagstoffe GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 82403) als übernehmender Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.