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Betonwerk Böhlen GmbH, Bad Lausick (HRB 11934)

Firmendaten

Anschrift
Wüstungssteiner Str. 5 b
04651 Bad Lausick
Frühere Anschriften: 1
Werkstr. 20, 04564 Böhlen
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.betonwerk-bbl.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 11934
Amtsgericht: Leipzig
Rechtsform: GmbH
Keywords
Werk Wände Vollbiologische Anlagen Treppen Transportbeton Straßenbauartikel Steine Schächte Sachsen Platten Pflastersteine Pflaster Mediterrane Pflaster Leipzig Kleinkläranlagen Kläranlagen Hausbau Haus Gartenbauartikel Garage Funktionspflaster Fundamente Fertigteile Deutschand Decken Brücken Brücke Betonwerk Bad Lausick Beton Antike Pflaster
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Betonwerk Böhlen GmbH aus Bad Lausick ist im Handelsregister Leipzig unter der Nummer HRB 11934 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Betonwerk Böhlen GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Die Betonwerk Böhlen GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 13.07.2006
Veränderung

Betonwerk Böhlen GmbH, Böhlen (Wüstungssteiner Str. 5 b, 04651 Bad Lausick). Die Verschmelzung wurde am 05.07.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 29.06.2006
Veränderung

Betonwerk Böhlen GmbH, Böhlen (Werkstr. 20, 04564 Böhlen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Betonwerk Bad Lausick GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bad Lausick (Amtsgericht Leipzig, HRA 39) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 1

13.07.2006
Adressänderung

Alte Anschrift:
Werkstr. 20
04564 Böhlen

Neue Anschrift:
Wüstungssteiner Str. 5 b
04651 Bad Lausick