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Betonwerk Carl Plötner GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Ingelheim (HRA 21832) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Otto-Hahn-Str. 15
55218 Ingelheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 21832
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Betonwerk Carl Plötner GmbH & Co. Kommanditgesellschaft aus Ingelheim war im Handelsregister Mainz unter der Nummer HRA 21832 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Betonwerk Carl Plötner GmbH & Co. Kommanditgesellschaft ihren Standort nicht geändert. Die Betonwerk Carl Plötner GmbH & Co. Kommanditgesellschaft wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 24.11.2008
Löschung

Betonwerk Carl Plötner GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Ingelheim a. Rh., (Otto-Hahn-Straße 15, 55218 Ingelheim a. Rh.).Die Verschmelzung der Gesellschaft mit der Carl Plötner GmbH & Co. KG Betonerzeugnisse mit Sitz in Plaidt (Amtsgericht Koblenz HRA 10075) ist durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 31.10.2008 wirksam geworden.

Calendar 21.10.2008
Veränderung

Betonwerk Carl Plötner GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Ingelheim a. Rh. (Otto-Hahn-Straße 15, 55218 Ingelheim a. Rh.). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 mit der Carl Plötner GmbH & Co. KG Betonerzeugnisse mit Sitz in Plaidt (Amtsgericht Koblenz HRA 10075) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

24.11.2008
Registervorgang

Löschung 19.11.2008