Betonwerk Carl Plötner GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Ingelheim a. Rh., (Otto-Hahn-Straße 15, 55218 Ingelheim a. Rh.).Die Verschmelzung der Gesellschaft mit der Carl Plötner GmbH & Co. KG Betonerzeugnisse mit Sitz in Plaidt (Amtsgericht Koblenz HRA 10075) ist durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 31.10.2008 wirksam geworden.
Betonwerk Carl Plötner GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Ingelheim a. Rh. (Otto-Hahn-Straße 15, 55218 Ingelheim a. Rh.). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 mit der Carl Plötner GmbH & Co. KG Betonerzeugnisse mit Sitz in Plaidt (Amtsgericht Koblenz HRA 10075) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.