Betonwerk Cuxhaven Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Cuxhaven, Neue Industriestr.8, 27472 Cuxhaven. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2012 im Wege des Formwechsels in die Betonwerk Cuxhaven GmbH & Co. KG mit Sitz in Cuxhaven umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Tostedt HRA 202303) am heutigen Tage wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
27472 Cuxhaven
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Amtsgericht: Tostedt
Rechtsform: GmbH