HRA 202303: Betonwerk Cuxhaven GmbH & Co. KG, Cuxhaven, Neue Industriestraße 8, 27242 Cuxhaven. Prokura erloschen: Griemsmann, Reiner, Wingst, * ‒.‒.‒‒; Kersten, Holger, Marxen, * ‒.‒.‒‒.
Betonwerk Cuxhaven GmbH & Co. KG, Cuxhaven, Neue Industriestraße 8, 27242 Cuxhaven. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 24.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2012 einen Teil ihres Vermögens (Unternehmensteil "Herstellung und Handel von Baumaterial") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete CUX-BETON GmbH & Co. KG mit Sitz in Cuxhaven (AG Tostedt HRA 202308) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Betonwerk Cuxhaven GmbH & Co. KG, Cuxhaven, Neue Industriestraße 8, 27242 Cuxhaven. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Neue Industriestraße 8, 27242 Cuxhaven. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: MSG Maschinen-Service Beteiligungs-GmbH, Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt HRB 110217), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Einzelprokura: Griemsmann, Reiner, Wingst, * ‒.‒.‒‒; Kersten, Holger, Marxen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Betonwerk Cuxhaven Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Cuxhaven (AG Tostedt HRB 110078) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.