Betriebs-Center für Banken Zahlungsverkehrsservice GmbH, Frankfurt am Main (Eckenheimer Landstraße 242, 60320 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Betriebscenter für Banken AG am 11.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Betriebs-Center für Banken Zahlungsverkehrsservice GmbH, Frankfurt am Main (Eckenheimer Landstraße 242, 60320 Frankfurt am Main).
Betriebs-Center für Banken Zahlungsverkehrsservice GmbH, Frankfurt am Main (Eckenheimer Landstraße 242, 60320 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Betriebs-Center für Banken AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80499) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.