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Betriebsgesellschaft DPD GmbH, Aschaffenburg (HRB 9034) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Wailandtstr. 1
63741 Aschaffenburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 9034
Amtsgericht: Aschaffenburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Betriebsgesellschaft DPD GmbH aus Aschaffenburg war im Handelsregister Aschaffenburg unter der Nummer HRB 9034 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Betriebsgesellschaft DPD GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'A) der Betrieb von Hauptdepots (HDs) und Regionaldepots (RDs) für KEP-Dienstleistungen (Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen) der DPDgroup International Services GmbH & Co. KG. Hauptdepots und Regionaldepots sind Gebäude und/oder technische Einrichtungen für den Umschlag und die Verteilung von Packstücken, die nach dem DPD System bei der Erbringung von KEP-Dienstleistungen (Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen) von der DPDgroup International Services GmbH & Co. KG selbst und/oder ihren Franchisenehmern aufgrund abgeschlossener Franchiseverträge oder anderer Rechtsgrundlagen genutzt werden können, b) die mit den Franchisenehmern einvernehmlich abzustimmende Disposition und der Einkauf von Fernverkehren, c) die Besorgung von Beförderungsleistungen für ausländische Auftraggeber (Franchisenehmer und sonstige Kooperationspartner) betreffend KEP-Dienstleistungen beim Import (nach Deutschland) und die diesbezügliche Beauftragung nationaler, regional zuständiger Franchisenehmer mit dem Transport und der Zustellung in Deutschland und d) die Unterhaltung eines internationalen Clearingsystems, in dem KEP-Dienstleistungen bei lmportpaketen (nach Deutschland) gegenüber deutschen Franchisenehmern und gegenüber ausländischen Franchisenehmern abgerechnet werden. (2) Als KEP-Dienste gelten alle Dienstleistungen des DPD Systems in Bezug auf Packstücke aller Art, insbesondere Pakete, Briefe und Dokumente, unabhängig davon, ob das zu befördernde Packstück als Abrechnungs- und Organisationseinheit behandelt oder zu einer Sendung zusammengefasst wird. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, den Betrieb oder Teile des Betriebs der Gesellschaft zu vermieten, zu verpachten oder auf andere Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand der Betrieb von Hauptdepots (HDs) und Regionaldepots (RDs) für KEPDienstleistungen (Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen) der DPDgroup International Services GmbH & Co. KG. Hauptdepots und Regionaldepots sind Gebäude und/oder technische Einrichtungen für den Umschlag und die Verteilung von Packstücken, die nach dem DPD System bei der Erbringung von KEP-Dienstleistungen (Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen) von der DPDgroup International Services GmbH & Co. KG selbst und/oder ihren Franchisenehmern aufgrund abgeschlossener Franchiseverträge oder anderer Rechtsgrundlagen genutzt werden können, b) die mit den Franchisenehmern einvernehmlich abzustimmende Disposition und der Einkauf von Fernverkehren, c) die Besorgung von Beförderungsleistungen für ausländische Auftraggeber (Franchisenehmer und sonstige Kooperationspartner) betreffend KEPDienstleistungen beim Import (nach Deutschland) und die diesbezügliche Beauftragung nationaler, regional zuständiger Franchisenehmer mit dem Transport und der Zustellung in Deutschland und d) die Unterhaltung eines internationalen Clearingsystems, in dem KEPDienstleistungen bei lmportpaketen (nach Deutschland) gegenüber deutschen Franchisenehmern und gegenüber ausländischen Franchisenehmern abgerechnet werden. (2) Als KEP-Dienste gelten alle Dienstleistungen des DPD Systems in Bezug auf Packstücke aller Art, insbesondere Pakete, Briefe und Dokumente, unabhängig davon, ob das zu befördernde Packstück als Abrechnungs- und Organisationseinheit behandelt oder zu einer Sendung zusammengefasst wird. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, den Betrieb oder Teile des Betriebs der Gesellschaft zu vermieten, zu verpachten oder auf andere Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise anzupachten, anzumieten oder aufgrund anderer Rechtsgrundlage zu nutzen. b) die mit den Franchisenehmern einvernehmlich abzustimmende Disposition und der Einkauf von Fernverkehren, c) die Besorgung von Beförderungsleistungen für ausländische Auftraggeber (Franchisenehmer und sonstige Kooperationspartner) betreffend KEPDienstleistungen beim Import (nach Deutschland) und die diesbezügliche Beauftragung nationaler, regional zuständiger Franchisenehmer mit dem Transport und der Zustellung in Deutschland und d) die Unterhaltung eines internationalen Clearingsystems, in dem KEPDienstleistungen bei lmportpaketen (nach Deutschland) gegenüber deutschen Franchisenehmern und gegenüber ausländischen Franchisenehmern abgerechnet werden. (2) Als KEP-Dienste gelten alle Dienstleistungen des DPD Systems in Bezug auf Packstücke aller Art, insbesondere Pakete, Briefe und Dokumente, unabhängig davon, ob das zu befördernde Packstück als Abrechnungs- und Organisationseinheit behandelt oder zu einer Sendung zusammengefasst wird. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, den Betrieb oder Teile des Betriebs der Gesellschaft zu vermieten, zu verpachten oder auf andere Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise anzupachten, anzumieten oder aufgrund anderer Rechtsgrundlage zu nutzen.' Die Betriebsgesellschaft DPD GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Registermeldungen 14

Calendar 08.03.2017
Löschung

HRB 9034: Betriebsgesellschaft DPD GmbH, Aschaffenburg, Wailandtstraße 1, 63741 Aschaffenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der DPD GeoPost (Deutschland) GmbH, zukünftig DPD Deutschland GmbH, mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8887) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 25.01.2017
Veränderung

HRB 9034: Betriebsgesellschaft DPD GmbH, Aschaffenburg, Wailandtstraße 1, 63741 Aschaffenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: a) der Betrieb von Hauptdepots (HDs) und Regionaldepots (RDs) für KEP-Dienstleistungen (Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen) der DPDgroup International Services GmbH & Co. KG. Hauptdepots und Regionaldepots sind Gebäude und/oder technische Einrichtungen für den Umschlag und die Verteilung von Packstücken, die nach dem DPD System bei der Erbringung von KEP-Dienstleistungen (Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen) von der DPDgroup International Services GmbH & Co. KG selbst und/oder ihren Franchisenehmern aufgrund abgeschlossener Franchiseverträge oder anderer Rechtsgrundlagen genutzt werden können, b) die mit den Franchisenehmern einvernehmlich abzustimmende Disposition und der Einkauf von Fernverkehren, c) die Besorgung von Beförderungsleistungen für ausländische Auftraggeber (Franchisenehmer und sonstige Kooperationspartner) betreffend KEP-Dienstleistungen beim Import (nach Deutschland) und die diesbezügliche Beauftragung nationaler, regional zuständiger Franchisenehmer mit dem Transport und der Zustellung in Deutschland und d) die Unterhaltung eines internationalen Clearingsystems, in dem KEP-Dienstleistungen bei lmportpaketen (nach Deutschland) gegenüber deutschen Franchisenehmern und gegenüber ausländischen Franchisenehmern abgerechnet werden. (2) Als KEP-Dienste gelten alle Dienstleistungen des DPD Systems in Bezug auf Packstücke aller Art, insbesondere Pakete, Briefe und Dokumente, unabhängig davon, ob das zu befördernde Packstück als Abrechnungs- und Organisationseinheit behandelt oder zu einer Sendung zusammengefasst wird. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, den Betrieb oder Teile des Betriebs der Gesellschaft zu vermieten, zu verpachten oder auf andere Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand der Betrieb von Hauptdepots (HDs) und Regionaldepots (RDs) für KEPDienstleistungen (Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen) der DPDgroup International Services GmbH & Co. KG. Hauptdepots und Regionaldepots sind Gebäude und/oder technische Einrichtungen für den Umschlag und die Verteilung von Packstücken, die nach dem DPD System bei der Erbringung von KEP-Dienstleistungen (Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen) von der DPDgroup International Services GmbH & Co. KG selbst und/oder ihren Franchisenehmern aufgrund abgeschlossener Franchiseverträge oder anderer Rechtsgrundlagen genutzt werden können, b) die mit den Franchisenehmern einvernehmlich abzustimmende Disposition und der Einkauf von Fernverkehren, c) die Besorgung von Beförderungsleistungen für ausländische Auftraggeber (Franchisenehmer und sonstige Kooperationspartner) betreffend KEPDienstleistungen beim Import (nach Deutschland) und die diesbezügliche Beauftragung nationaler, regional zuständiger Franchisenehmer mit dem Transport und der Zustellung in Deutschland und d) die Unterhaltung eines internationalen Clearingsystems, in dem KEPDienstleistungen bei lmportpaketen (nach Deutschland) gegenüber deutschen Franchisenehmern und gegenüber ausländischen Franchisenehmern abgerechnet werden. (2) Als KEP-Dienste gelten alle Dienstleistungen des DPD Systems in Bezug auf Packstücke aller Art, insbesondere Pakete, Briefe und Dokumente, unabhängig davon, ob das zu befördernde Packstück als Abrechnungs- und Organisationseinheit behandelt oder zu einer Sendung zusammengefasst wird. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, den Betrieb oder Teile des Betriebs der Gesellschaft zu vermieten, zu verpachten oder auf andere Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise anzupachten, anzumieten oder aufgrund anderer Rechtsgrundlage zu nutzen. b) die mit den Franchisenehmern einvernehmlich abzustimmende Disposition und der Einkauf von Fernverkehren, c) die Besorgung von Beförderungsleistungen für ausländische Auftraggeber (Franchisenehmer und sonstige Kooperationspartner) betreffend KEPDienstleistungen beim Import (nach Deutschland) und die diesbezügliche Beauftragung nationaler, regional zuständiger Franchisenehmer mit dem Transport und der Zustellung in Deutschland und d) die Unterhaltung eines internationalen Clearingsystems, in dem KEPDienstleistungen bei lmportpaketen (nach Deutschland) gegenüber deutschen Franchisenehmern und gegenüber ausländischen Franchisenehmern abgerechnet werden. (2) Als KEP-Dienste gelten alle Dienstleistungen des DPD Systems in Bezug auf Packstücke aller Art, insbesondere Pakete, Briefe und Dokumente, unabhängig davon, ob das zu befördernde Packstück als Abrechnungs- und Organisationseinheit behandelt oder zu einer Sendung zusammengefasst wird. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, den Betrieb oder Teile des Betriebs der Gesellschaft zu vermieten, zu verpachten oder auf andere Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise anzupachten, anzumieten oder aufgrund anderer Rechtsgrundlage zu nutzen.

Calendar 24.12.2014
Veränderung

HRB 9034:Betriebsgesellschaft DPD GmbH, Aschaffenburg, Wailandtstraße 1, 63741 Aschaffenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: a) der Betrieb von Hauptdepots (HD´s) und Regionaldepots (RD´s) für KEP-Dienstleistungen (Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen) der DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG. Hauptdepots und Regionaldepots sind Gebäude und/oder technische Einrichtungen für den Umschlag und die Verteilung von Packstücken, die nach dem DPD System bei der Erbringung von KEP-Dienstleistungen (Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen) von der DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG selbst und/oder ihren Franchisenehmern aufgrund abgeschlossener Franchiseverträge oder anderer Rechtsgrundlagen genutzt werden können, b) die mit den Franchisenehmern einvernehmlich abzustimmende Disposition und der Einkauf von Fernverkehren, c) die Besorgung von Beförderungsleistungen für ausländische Auftraggeber (Franchisenehmer und sonstige Kooperationspartner) betreffend KEP- Dienstleistungen beim Import (nach Deutschland) und die diesbezügliche Beauftragung nationaler, regional zuständiger Franchisenehmer mit dem Transport und der Zustellung in Deutschland und d) die Unterhaltung eines internationalen Clearingsystems, in dem KEP-Dienstleistungen bei Importpaketen (nach Deutschland) gegenüber deutschen Franchisenehmern und gegenüber ausländischen Franchisenehmern abgerechnet werden. (2) Als KEP-Dienste gelten alle Dienstleistungen des DPD Systems in Bezug auf Packstücke aller Art, insbesondere Pakete, Briefe und Dokumente, unabhängig davon, ob das zu befördernde Packstück als Abrechnungs- und Organisationseinheit behandelt oder zu einer Sendung zusammengefasst wird.

Calendar 10.12.2014
Veränderung

HRB 9034:Betriebsgesellschaft DPD GmbH, Aschaffenburg, Wailandtstraße 1, 63741 Aschaffenburg.Der mit der DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRA 3340) abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag vom 19.03.2003 ist durch Vertrag vom 03.07.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2014 hat zugestimmt.

Calendar 09.04.2014
Veränderung

HRB 9034:Betriebsgesellschaft DPD GmbH, Aschaffenburg, Wailandtstraße 1, 63741 Aschaffenburg.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jäger, Andreas, Limeshain, * ‒.‒.‒‒; Schroven, Arnold, Iserlohn, * ‒.‒.‒‒. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Winkelmann, Boris, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Butzer, Andreas, Waldaschaff, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 9

08.03.2017
Registervorgang

Löschung 07.03.2017

09.04.2014
Entscheideränderung

Austritt
Herr Andreas Jäger
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Arnold Schroven
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Boris Winkelmann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Butzer
Prokurist

18.07.2013
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Boris Winkelmann
Geschäftsführer

19.05.2010
Entscheideränderung

Austritt
Herr Gerhard Zielinski
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Arnold Schroven
Geschäftsführer

28.05.2008
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Jäger
Geschäftsführer

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