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Betriebsgesellschaft RADICI PLASTICS mbH, Hamburg (HRB 19285)

Firmendaten

Anschrift
Schauenburgerstr. 15
20095 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 19285
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Betriebsgesellschaft RADICI PLASTICS mbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 19285 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Betriebsgesellschaft RADICI PLASTICS mbH ihren Standort nicht geändert. Die Betriebsgesellschaft RADICI PLASTICS mbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 10.03.2008
Veränderung

Betriebsgesellschaft RADICI PLASTICS mbH, Hamburg (Schauenburger Str. 15, 20095 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der RADICI POLYMERS GmbH (künftig: RADICI PLASTICS GmbH) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 80196) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RADICI PLASTICS GmbH (vormals: RADICI POLYMERS GmbH) am 07.03.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.