VR 4213: Betriebssport-Kreisverband Köln (BKV) e.V., Köln (Ulrich-Brisch-Weg 1, 50858 Köln). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Köln, VR 19323) am 22.06.2017 wirksam geworden.
VR 4213: Betriebssport-Kreisverband Köln (BKV) e.V., Köln (Ulrich-Brisch-Weg 1, 50858 Köln). Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 09.03.2017 und der Mitgliederversammlungen der weiteren übertragenden Rechtsträger vom 09.03.2017 mit dem Verein Betriebssportkreisverband Düren e.V. mit Sitz in Düren (Amtsgericht Düren, VR 764) und dem Betriebssport Kreisverband Aachen-Land mit Sitz in Stolberg (Amtsgericht Aachen, VR 50355) als übertragende Rechtsträger auf den dadurch neu gegründeten Betriebssportkreisverband Mittelrhein-West e.V. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, 43 AR 136/2017) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.