Betten Borberg Verwaltungs GmbH, Lippstadt, (Lange Str. 57, 59555 Lippstadt).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Max Kühl Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln am 28.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Betten Borberg Verwaltungs GmbH, Lippstadt, (Lange Str. 57, 59555 Lippstadt).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.10.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.10.2008 mit der Max Kühl Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 35547) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Betten Borberg Verwaltungs GmbH, Lippstadt (Lange Str. 57, 59555 Lippstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen.