HRB 12904: Bettenwelt Soest GmbH, Soest, Rigaring 12, 59494 Soest. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bettenwelt Lippstadt GmbH am 02.12.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 12904: Bettenwelt Soest GmbH, Soest, Rigaring 12, 59494 Soest. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 17.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2019 mit der Bettenwelt Paderborn GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 3950) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12904: Bettenwelt Soest GmbH, Soest, Rigaring 12, 59494 Soest. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.07.2019 mit der Bettenwelt Lippstadt GmbH mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn, HRB 5669) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12904: Bettenwelt Soest GmbH, Soest, Rigaring 12, 59494 Soest. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2018. Geschäftsanschrift: Rigaring 12, 59494 Soest. Gegenstand: Einzelhandel mit Möbeln, insbesondere Einzelhandel mit Bettmöbeln und Bettwaren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weber, Martin, Lippstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bettenwelt Soest GmbH & Co. KG, Soest (Amtsgericht Arnsberg HRA 6788) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6788: Bettenwelt Soest GmbH & Co. KG, Soest, Rigaring 12, 59494 Soest. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018 im Wege des Formwechsels in die Bettenwelt Soest GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg HRB 12904) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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