Beutner Projektmanagement GmbH, Hilden (Max-Volmer-Straße 28, 40724 Hilden). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH am 08.02.2008 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Beutner Projektmanagement GmbH, Hilden (Max-Volmer-Straße 28, 40724 Hilden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der Beutner Logistik Dienstleistungen GmbH mit Sitz in Hilden (AG Düsseldorf, HRB 46891) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Beutner Projektmanagement GmbH, Hilden (Max-Vollmer-Straße 28, 40724 Hilden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.04.2006. Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen in Handel und Industrie in der BRD und dem europäischen Ausland, die Durchführung von Projekt- und Kostenmanagement sowie die Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich von Projekt- und Kostenmanagement. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Beutner, Jürgen, Hilden, * ‒.‒.‒‒; Wehl, Alexander, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.