HRA 722503: Beyrle Bau GmbH & Co. KG, Nattheim, Daimlerstraße 35, 89564 Nattheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 07.11.2017 (4 IN 228/17) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Aalen, 4 IN 228/17) aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Beyrle Bau GmbH & Co. KG, Nattheim, Daimlerstraße 35, 89564 Nattheim. (Der Betrieb eines Bauunternehmens insbesondere Hochbau, Tiefbau, Ingenieurbau, Betonbau, Stahlbetonbau, Straßenbau, der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen sowie jede Tätigkeit, die dazu geeignet ist, die Gesellschaft zu fördern ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 35, 89564 Nattheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Beyrle Beteiligungsgesellschaft mbH, Nattheim (Amtsgericht Ulm HRB 726438). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "A. Beyrle GmbH", Nattheim (Amtsgericht Ulm HRB 660406) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.