HRB 3519: Bibliotheca Rara Verlagsgesellschaft mbH, Münster, Rosenstr. 12-13, 48143 Münster. Änderung zur Geschäftsanschrift: Feldstiege 8, 48161 Münster.
Bibliotheca Rara Verlagsgesellschaft mbH, Münster, Rosenstr. 12-13, 48143 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2013 mit der Rupert-Weindl-Studio für visuelle Kommunikation GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 7055) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bibliotheca Rara Verlagsgesellschaft mbH, Münster, Rosenstr. 12-13, 48143 Münster. Geschäftsanschrift: Rosenstr. 12-13, 48143 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2010 mit der Reiling Verlag GmbH mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 1784) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.