Bickhardt Brücken- und Ingenieurbau GmbH, Geisa (Bahnhofstr. 43, 36419 Geisa). Die Verschmelzung wurde am 06.10.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 519).
Bickhardt Brücken- und Ingenieurbau GmbH, Geisa (Bahnhofstr. 43, 36419 Geisa). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Bickhardt Bau Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Kirchheim (Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 519) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.