HRB 8807: Biederitzer Agrar GmbH, Biederitz, Deichstr. 22, 39175 Biederitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Westphal, Ronald, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Jülich, Urban, Oschersleben (Bode) OT Stadt Hadmersleben, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 8807: Biederitzer Agrar GmbH, Biederitz, Bahnhofstraße 2, 39175 Biederitz. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Deichstr. 22, 39175 Biederitz.
Biederitzer Agrar GmbH, Biederitz, Bahnhofstraße 2, 39175 Biederitz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2009. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 2, 39175 Biederitz. Gegenstand des Unternehmens: Landwirtschaftliche Produktion, insbesondere Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes der formgewechselten Agrar-Genossenschaft "Biederitz" eG (GnR 180 AG Stendal), Erwerb und Veräußerung von Grundstücken sowie deren Pachtung und Verpachtung. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Hesse, Dirk, Biederitz, * ‒.‒.‒‒; Westphal, Ronald, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Agrar-Genossenschaft "Biederitz" eG, mit dem Sitz in Biederitz (Amtsgericht Stendal GnR 180).Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.