HRA 28230 HB: Biederstaedt KG, Bremen, Plischweg 6, 28329 Bremen. Persönlich haftender Gesellschafter: Dobrev, Jana, * ‒.‒.‒‒, Ottersberg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRA 28230 HB: Biederstaedt KG, Bremen, Plischweg 6, 28329 Bremen. Die Ausgliederung ist mit der am 13.11.2018 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Walsrode, HRA 202942) in das Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
HRA 28230 HB: Biederstaedt KG, Bremen, Plischweg 6, 28329 Bremen (Die Verwaltung des Grundstücks in Ottersberg, Am Kindergarten 3, einschließlich die wechselnde Vermietung im Pensionsbetrieb sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Biederstaedt KG; Bremen; Geschäftsanschrift: Plischweg 6, 28329 Bremen; Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: Dobrev, Enrico, * ‒.‒.‒‒, Ottersberg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Kommanditgesellschaft
HRA 28230 HB: Biederstaedt KG, Bremen, Plischweg 6, 28329 Bremen. Die Gesellschaft hat aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2018 nebst Zustimmungsbeschlüssen vom selben Tage das von Jana Dobrev als Inhaberin unter der Firma Hotel-Pension "Haus Biederstaedt" e.K. geführte Einzelunternehmen mit Sitz in Ottersberg (Amtsgericht Walsrode, HRA 202942) mit allen Rechten und Pflichten als Gesamtheit aufgenommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.