HRB 183422: Biehler GmbH, München, Mohrstraße 3, 80939 München. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2019 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 4.000.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 183422: Biehler GmbH, München, Mohrstraße 3, 80939 München. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 4.025.000,00 EUR.
Biehler GmbH, München, Mohrstraße 3, 80939 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2009. Geschäftsanschrift: Mohrstraße 3, 80939 München. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung der Abschlüsse von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie Darlehen im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung; Verwaltung von eigenem und fremden Grundbesitz; Vermittlung von Kauf-, Leasing- und Mietverträgen für bewegliche Gegenstände sowie Versicherungsverträgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bachmeier, Susanne, München, * ‒.‒.‒‒; Biehler, Andreas, Ottobrunn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Biehler GmbH & Co.KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 71605). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.