Bier Reuschenbach GmbH, Neuwied, Breslauer Straße 57, 56566 Neuwied.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Getränke Wickert GmbH am 24.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Bier Reuschenbach GmbH, Neuwied, Breslauer Straße 57, 56566 Neuwied.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2010 mit der Getränke Wickert GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 1754) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bier Reuschenbach GmbH, Neuwied, Breslauer Straße 57, 56566 Neuwied.Bestellt als Geschäftsführer: Dörr, Christoph, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
Bier Reuschenbach GmbH, Neuwied, Breslauer Straße 57, 56566 Neuwied.Nicht mehr Geschäftsführer: Frankfurter, Uwe, Homburg-Beeden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Fiedler, Detlev, Wendeburg, * ‒.‒.‒‒; Nuhn, Thomas, Remagen, Ot. Bandorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
Bier Reuschenbach GmbH, Neuwied, Breslauer Straße 57, 56566 Neuwied.Der mit der GFGH Kooperations- und Handelsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 32019) am 11.07.2007 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 28.12.2009 zum 31.12.2009 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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