Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2022 sowie
der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung
vom 23.08.2022 und der Gesellschafterversammlung des
übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2022 mit der Getränke
Löwenguth GmbH mit Sitz in Mülheim-Kärlich (Amtsgericht
Koblenz HRB 25237) verschmolzen (Verschmelzung durch
Aufnahme). |
a)
08.09.2022
Spieß-Welp
b)
Fall 9 |
Bier-Schneider GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich, Industriestr. 54, 56218 Mülheim-Kärlich.Geschäftsanschrift: Industriestraße 54, 56218 Mülheim-Kärlich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2009 mit der Getränke Wagner GmbH mit Sitz in Mülheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz HRB 13107) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bier-Schneider GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich, Industriestr. 54, 56218 Mülheim-Kärlich.Geschäftsanschrift: Industriestr. 54, 56218 Mülheim-Kärlich. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten gemeinsam. Vertretungsregelung geändert: Persönlich haftender Gesellschafter: Bier-Schneider Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Mülheim-Kärlich (AG Koblenz HRB 14288), einzelvertretungsberechtigt. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: S & H Beteiligungs GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich (AG Koblenz HRA 20564).
Bier-Schneider GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich (Industriestr. 54, 56218 Mülheim-Kärlich). Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Andernach, 56626 Andernach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.03.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.03.2007 mit der A. Roth GmbH & Co. KG mit Sitz in Mülheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz HRA 10146) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.