Bierfreund GmbH, Darmstadt (Heidelberger Straße 42, 64285 Darmstadt). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.09.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.09.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Bierfreund, Heinz, Bickenbach, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des neueinzutragenden übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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