HRA 3780: Bierverlag Gastro GmbH & Co. KG, Moers, Rheinberger Straße 74, 47441 Moers. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRA 3780: Bierverlag Gastro GmbH & Co. KG, Moers, Rheinberger Straße 74, 47441 Moers. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Sowohl die einzige persönlich haftende Gesellschafterin, die Bierverlag Schäfer Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (HRB 5182), als auch die einzige Kommanditistin, die Bierverlag Schäfer GmbH&Co. KG (HRA 1892) sind in den jeweiligen Handelsregistern gelöscht worden. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf zwei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1, 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
HRA 3780: Bierverlag Gastro GmbH & Co. KG, Moers, Rheinberger Straße 74, 47441 Moers. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Sowohl die persönlich haftende Gesellschafterin, die Bierverlag Schäfer Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (HRB 5182), als auch die einzige Kommanditistin, die Bierverlag Schäfer GmbH & Co. KG (HRA 1892) sind in den Handelsregistern von Amts wegen gelöscht worden.Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf zwei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1, 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Bierverlag Gastro GmbH & Co. KG, Moers, Zum Schürmannsgraben 33, 47441 Moers. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rheinberger Straße 74, 47441 Moers.
Bierverlag Gastro GmbH & Co. KG, Moers, Zum Schürmannsgraben 33, 47441 Moers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.03.2012 Teile des Vermögens der Bierverlag Schäfer GmbH & Co. KG mit Sitz in Moers (Amtsgericht Kleve, HRA 1892) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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