HRB 11033: Bildungsakademie Volmarstein GmbH, Hagen, Brusebrinkstraße 20, 58135 Hagen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin wurde in der Gesellschafterversammlung die Änderung in § 3 Ziffer 2 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit, Mittelverwendung) und § 5 Ziffer 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Liquidation) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Behinderte, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtwesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen zur Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann, zur/zum Pflegeassistenten/-in und in anderen Gesundheits- und Sozialberufen, nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie durch Weiterbildung in diesen Berufen. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgenden Körperschaften realisieren: - Evangelische Stiftung Volmarstein - Evangelisches Krankenhaus Hagen-Haspe gem. GmbH - Evangelische Krankenhaus GmbH Dortmund - IDV Integrations Dienste Volmarstein gem. GmbH - Evangelische Altenhilfe und Betreuung Haspe gem. GmbH - MZV Medizinisches Zentrum Volmarstein gem. GmbH - ADV Ambulante Dienste Volmarstein gem. GmbH - Jos-Bakker-Haus gem. GmbH - KJV Kinder- und Jugendhilfe Volmarstein gGmbH - ISV Inklusionsservice Volmarstein gGmbH - WDV Wirtschaftsdienste Volmarstein GmbH - Volmarstein Medical GmbH Weiterhin kann der Satzungszweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbegünstigten Körperschaften sowie juristischen Personen des öffentli-chen Rechts verwirklicht werden. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel Dienst- und Beratungsleistungen. Das planmäßige Zusammenwirken kann zudem durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen (bspw. Personaldienstleistungen oder Beratungen und Dienstleistungen in Form von Planung, Umsetzung und Durchführung von gemeinsamen Projekten) erfolgen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körper-schaften des öffentlichen Rechts tätig werden.
58135 Hagen
Corunnastr. 3, 58636 Iserlohn
Kirchstr. 52, 58256 Ennepetal
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: ba-vo.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Hagen
Rechtsform: GmbH