Bildungswerk Druck + Medien Nordrhein e.V., Düsseldorf (Bublitzer Str. 26, 40599 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Vereins (nach zwischenzeitlicher Namensänderung: Akademie Druck und Medien Nordrhein-Westfalen e.V.) am 14.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bildungswerk Druck + Medien Nordrhein e.V., Düsseldorf (Bublitzer Str. 26, 40599 Düsseldorf). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit dem Akademie Druck und Medien Westfalen-Lippe e.V. mit Sitz in Lünen (AG Lünen, VR 0583) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereinen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.