HRB 94527:Bilfinger Industrial Technologies GmbH, Frankfurt am Main, Hahnstr. 49, 60528 Frankfurt am Main.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bilfinger SE mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 710296) am 30.04.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 94527:Bilfinger Industrial Technologies GmbH, Frankfurt am Main, Hahnstr. 49, 60528 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.02.2014 mit der Bilfinger SE mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 710296) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bilfinger Industrial Technologies GmbH, Frankfurt am Main, Hahnstr. 49, 60528 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Anderson, Nils, Mannheim, * ‒.‒.‒‒; Müller, Andreas, Weinheim, * ‒.‒.‒‒.
Bilfinger Industrial Technologies GmbH, Frankfurt am Main, Hahnstr. 49, 60528 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Koolen, Petrus (genannt Pieter) L.C.A., Nootdorp, Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Schmidt, Gerhard, Elsdorf, * ‒.‒.‒‒.
Bilfinger Industrial Technologies GmbH, Frankfurt am Main, Hahnstr. 49, 60528 Frankfurt am Main. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 22.08.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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