HRB 11407: Bilfinger Project Investments GmbH, Wiesbaden, c/o Bilfinger Infrastructure Mannheim GmbH, Abraham-Lincoln-Straße 44, 65189 Wiesbaden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bilfinger Infrastructure Mannheim GmbH am 11.02.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11407: Bilfinger Project Investments GmbH, Wiesbaden, c/o Bilfinger Infrastructure Mannheim GmbH, Abraham-Lincoln-Straße 44, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bilfinger Infrastructure Mannheim GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 717875) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11407: Bilfinger Project Investments GmbH, Wiesbaden, c/o Bilfinger Infrastructure Mannheim GmbH, Gustav-Nachtigal-Straße 5, 65189 Wiesbaden. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Bilfinger Infrastructure Mannheim GmbH, Abraham-Lincoln-Straße 44, 65189 Wiesbaden.
HRB 11407: Bilfinger Project Investments GmbH, Wiesbaden, c/o Bilfinger Infrastructure Mannheim GmbH, Gustav-Nachtigal-Straße 5, 65189 Wiesbaden. Der mit der Bilfinger SE mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 710296) am 29.09.1972 mit Zusatzvereinbarung vom 16./18.03.1987 und Neufassung vom 14./17.03.1989 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Änderungsvertrag vom 31.01./07.02.2018 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2018 und die Hauptversammlung vom 15.05.2018 haben der Änderung zugestimmt.
HRB 11407: Bilfinger Project Investments GmbH, Wiesbaden, c/o Bilfinger Infrastructure Mannheim GmbH, Gustav-Nachtigal-Straße 5, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bilfinger Project Investments International Holding GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 13322) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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