Swiss Post Solutions GmbH, Oberhausen, Musikweg 4, 46047 Oberhausen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Swiss Post Solutions GmbH, München, am 02.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Swiss Post Solutions GmbH, Oberhausen, Musikweg 4, 46047 Oberhausen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Swiss Post Solutions GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 182955) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Billing & Loyalty Systems GmbH, Oberhausen, Musikweg 4, 46047 Oberhausen.Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat am 28.05.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital / Einlagen) zu ändern. Neue Firma: Swiss Post Solutions GmbH. 26.000,00 EUR.
Billing & Loyalty Systems GmbH, Oberhausen, Musikweg 4, 46047 Oberhausen.Der mit der Loyalty Partner Solutions GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München - HRB 174 680) am 10.11.2008 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch außerordentliche Kündigung zum 12.03.2010 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Billing & Loyalty Systems GmbH, Oberhausen, Musikweg 4, 46047 Oberhausen.Nicht mehr Geschäftsführer: Kindt, Andreas, Idstein, * ‒.‒.‒‒.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen