Billy Back GmbH, Köln (Aachener Str. 1270 c/o Ottten, 50859 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Billy Back GmbH, Rietberg, am 06.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Billy Back GmbH, Köln (Aachener Str. 1270 c/o Ottten, 50859 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 04.07.2006 und 01.09.2006 mit der Billy Back GmbH mit Sitz in Rietberg (AG Gütersloh HRB 6908) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.