Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
b)
Geändert, nun:
Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma
mit Zusatz:
Zweigniederlassung der Bindewald und
Gutting Verwaltungs-GmbH mit Sitz in
Alsleben, 63739 Aschaffenburg,
Geschäftsanschrift: Sandgasse 24, 63739
Aschaffenburg |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Bindewald, Karl-Heinz, Bischheim |
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a)
12.02.2024
Heise |
HRB 10406: Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH, Alsleben, Bernburger Str. 35 b, 06425 Alsleben. Einzelprokura: Köller, Angelika geb. Studte, Könnern OT Belleben, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10406: Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH, Alsleben, Bernburger Str. 35 b, 06425 Alsleben. Bestellt: Geschäftsführer: Bindewald, Jochen, Bischheim, * ‒.‒.‒‒; Bindewald, Patrick, Landau, * ‒.‒.‒‒; Bindewald, Martin, Kirchheimbolanden, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 10406: Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH, Alsleben, Bernburger Str. 35 b, 06425 Alsleben. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bindewald, Erhard Hans, Bischheim.
HRB 10406: Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH, Alsleben, Bernburger Str. 35 b, 06425 Alsleben. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung der Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Alsleben, 63739 Aschaffenburg, Geschäftsanschrift: Frohsinnstraße 18, 63739 Aschaffenburg. Die Proconnet GmbH mit dem Sitz in Klingenberg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 11271) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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