HRB 52292: Binding-Brauerei Pensions-GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstr. 185, 60598 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Brau und Brunnen Pensions-GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 77960) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 52292: Binding-Brauerei Pensions-GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstr. 185, 60598 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Unterstützungseinrichtung der ehemaligen Brauereien Aktienbrauerei Eisenach und A. Caspary Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 17923) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 52292: Binding-Brauerei Pensions-GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstr. 185, 60598 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Stuttgarter Hofbräu Unterstützungseinrichtung mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, VR 2496) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 52292: Binding-Brauerei Pensions-GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstr. 185, 60598 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Darmstädter Landstr. 185, 60598 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Unterstützungseinrichtung der ehemaligen Uelzener Bierbrauerei AG GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 25130 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Binding-Brauerei Pensions-GmbH, Frankfurt am Main (Darmstädter Landstr. 185, 60598 Frankfurt am Main). Der mit der Radeberger Gruppe Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (vor Umfirmierung und Formwechsel Binding-Brauerei AG; Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 73882) am 30.10.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15.10.2010 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2010 hat der Änderung zugestimmt.
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