Bingemer Beteiligungs-GmbH, Hannover, Östbergweg 10, 30559 Hannover. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hannover HRA 202734) am 10.04.2013 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
Bingemer Beteiligungs-GmbH, Hannover, Östbergweg 10, 30559 Hannover. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.04.2013 im Wege des Formwechsels in die Bingemer Beteiligungs KG mit Sitz in Hannover umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Bingemer Beteiligungs-GmbH, Hannover, Östbergweg 10, 30559 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendung) beschlossen.