Binnema GmbH, Bunde, Bunde-West 41-45, 26831 Bunde. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist gelöscht.
Binnema GmbH, Bunde, Bunde-West 41-45, 26831 Bunde. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun: Liquidator: Binnema, Diederik, NL-9967 TM Eenrum, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Binnema GmbH, Bunde, Bunde-West 41-45, 26831 Bunde. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2010. Geschäftsanschrift: Bunde-West 41-45, 26831 Bunde. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist gerichtet auf Großhandel mit Wohn- und Gartenaccessoires sowie jede angemessene damit zusammenhängende kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Binnema, Diederik, NL-9967 TM Eenrum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Diederik Binnema, Eenrum (Niederlande), geb. ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "Diederik Binnema e.K." mit Sitz in Rhauderfehn (AG Aurich, HRA 201153) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.08.2010. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.