BioEnergieXanten GmbH, Xanten (Buikenhof 2, 46509 Xanten). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Kleve HRA 3088) am 22.05.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BioEnergieXanten GmbH, Xanten (Buikenhof 2, 46509 Xanten). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.03.2007 im Wege des Formwechsels in die BioEnergieXanten GmbH & Co. KG mit Sitz in Xanten (Amtsgericht Kleve) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BioEnergieXanten GmbH, Xanten (Buikenhof 2, 46509 Xanten). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Kleve HRA 3088) am 22.05.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BioEnergieXanten GmbH, Xanten (Buikenhof 2, 46509 Xanten). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2005. Gegenstand: Die Herstellung und der Handel von Energie aus nachwachsenden Rohstoffen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und Beifreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Fischer, Wilhelm, Wesel, * ‒.‒.‒‒; Jansen, Aloys, Xanten, * ‒.‒.‒‒; Kemper, Reinhard, Kalkar, * ‒.‒.‒‒; Krebber, Hans-Georg, Brüggen, * ‒.‒.‒‒; Püttgen, Alois, Bedburg-Hau, * ‒.‒.‒‒; Püttgen, Josef, Uedem, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.