HRB 41865: BioNTech AG, Mainz, An der Goldgrube 12, 55131 Mainz. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.11.2018 im Wege des Formwechsels in die Europäische Aktiengesellschaft BioNTech SE mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 48720) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 08.03.2019 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 41865: BioNTech AG, Mainz, An der Goldgrube 12, 55131 Mainz. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 17.09.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 282.678,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.01.2019 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; abweichende Gewinnbeteiligung) geändert. Neues Grundkapital: 11.021.310,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2018 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 5.078.116 EUR.
HRB 41865: BioNTech AG, Mainz, An der Goldgrube 12, 55131 Mainz. Die Hauptversammlung vom 17.09.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 10.551.917,00 um bis zu EUR 186.715,00 auf bis zu EUR 10.738.632,00 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in vollem Umfang durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 21.09.2018 die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; abweichende Gewinnbeteiligung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 17.09.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; abweichende Gewinnbeteiligung) betreffend das Genehmigte Kapital und insbesondere auch die Ergänzung der Satzung um eine Anlage zu § 4 Absatz 7 beschlossen. Die Hauptversammlung vom 17.09.2018 hat die weitere Änderung der Satzung in § 8 (Aufsichtsrat: Zusammensetzung, Amtsdauer und Vergütung) beschlossen. Neues Grundkapital: 10.738.632,00 EUR. Der Vorstand ist nach dem Beschluss der Hauptversammlung vom 17.09.2018 nunmehr ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 15.08.2023 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.360.794,00 durch Ausgabe von bis zu 5.360.794 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
HRB 41865: BioNTech AG, Mainz, An der Goldgrube 12, 55131 Mainz. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Mainz eingereicht.
HRB 41865: BioNTech AG, Mainz, An der Goldgrube 12, 55131 Mainz. Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2017) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 32.373 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 21.08.2018 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; abweichende Gewinnbeteiligung) geändert. Neues Grundkapital: 10.551.917,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2017 beträgt noch 4.567.627 EUR.
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