HRB 42030: BioNTech RNA Pharmaceuticals GmbH, Mainz, An der Goldgrube 12, 55131 Mainz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2021 mit der BioNTech SE mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 48720) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird wirksam mit zeitgleicher Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BioNTech SE mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 48720) am 22.06.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 42030: BioNTech RNA Pharmaceuticals GmbH, Mainz, An der Goldgrube 12, 55131 Mainz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Huss, Nina Henriette, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Kürschner, Jan, München, * ‒.‒.‒‒; Dr. Ryan, James Timothy Patrick, Kelkheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 42030: BioNTech RNA Pharmaceuticals GmbH, Mainz, An der Goldgrube 12, 55131 Mainz. Mit der BioNTech AG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 41865) als herrschendem Unternehmen ist am 17.09.2018 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung der herrschenden Gesellschaft vom 17.09.2018 sowie die Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft vom 17.09.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 42030: BioNTech RNA Pharmaceuticals GmbH, Mainz, An der Goldgrube 12, 55131 Mainz. Der mit der BioNTech AG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 41865) am vom 22.07.2009 in der Fassung vom 09.12.2009 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Künigung zum 31.12.2017 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 42030: BioNTech RNA Pharmaceuticals GmbH, Mainz, An der Goldgrube 12, 55131 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2017 mit der BioNTech RNA Synthesis GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRB 47032) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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