BioRec Gesellschaft für Entsorgung und Abfallwirtschaft mbH, Hamburg, Hammerbrookstr. 69, 20097 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.03.2011 mit der BioCycling GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 80235) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BioCycling GmbH am 26.04.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
20097 Hamburg
Werner-Siemens-Str. 20, 22113 Hamburg
Am Schwarzen Berg 33 d, 22955 Hoisdorf
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E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: keine Angabe
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH